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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

über die Nutzung der Cloud-Software „Pinboards“

zwischen Tweadio GmbH, c/o Maxwork45, Maximilianstraße 45, 80538 München, im Folgenden „Lizenzgeber“ und dem Vertragspartner im Folgenden „Lizenznehmer“. 

 

 

 

 

 

Stand 16.07.2019

Präambel

 

Die Geschäftstätigkeit des Lizenzgebers umfasst die Ermöglichung des Zugriffs auf die Software Pinboards durch den Lizenznehmer und Dritte („Software“). Lizenznehmer möchte die Software gerne nutzen und Dritten zur Verfügung stellen lassen.

 

Dies vorausgeschickt, vereinbaren der Lizenzgeber und der Lizenznehmer Folgendes 

 

§ 1 Lizenzgewährung

 

1.1.    Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags gewährt der Lizenzgeber hiermit dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche Lizenz zum Zugriff auf die Software über das Internet.

 

1.2.     Der Lizenzgeber ist verpflichtet, Dritten, nämlich allen Internetnutzern ("Endnutzer"), eine Lizenz für den Zugang zur Software im Rahmen dieses Vertrages zu gewähren. Der Lizenzgeber schließt separate Lizenzvereinbarungen mit Endnutzern ab, die in Anlage 1 aufgeführt sind (oder eine aktualisierte Version hiervon).

 

§ 2 Software

 

2.1.   Die Software hat die Spezifikationen gemäß der vom Lizenznehmer bei Buchung ausgewählten Version (kostenlose Vollversion und ggf. zzgl. Erweiterungen). 

 

2.2.   Der Lizenznehmer stimmt zu, die Software auf eine Weise zu nutzen, die in jeder Hinsicht geltenden Gesetzen entspricht, einschließlich Gesetzen zum geistigen Eigentum und Urheberrecht. Der Lizenzgeber behält sich ausdrücklich sämtliche dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte vor.

 

 

§ 3 Preis und Zahlung

 

3.1.   Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine Gebühr für die Softwarelizenz und den Zugriff auf die Software des Lizenzgebers gemäß dem vom Lizenznehmer gewählten Preispaket. Das gewählte Preispaket ist jederzeit für den Lizenznehmer unter dem Menüpunkt „Verwaltung“ einsehbar.

3.2.   Die Gebühren verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB i.H.v. derzeit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für überfällige Zahlungen erhoben.

 

§ 4 Hosting

 

Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer und den Endnutzern den erforderlichen Speicherplatz auf über einen externen Hosting-Anbieter mit Sitz in Deutschland zur Verfügung. Alle Daten werden in Deutschland gehostet. Eine Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland findet nicht statt.

 

§ 5 Inhalte

 

5.1    Der Lizenznehmer ist allein für die inhaltliche Administration zuständig. Er hat dafür zu sorgen, dass keine rechtswidrigen Inhalte öffentlich zugänglich gemacht werden. Nach Kenntnis hat der Lizenznehmer solche Inhalte sofort zu entfernen. Der Umstand, dass auch der Lizenzgeber gegenüber dem User zur Entfernung berechtigt ist, führt zu keinen Pflichten des Lizenzgebers.

 

5.2    Unbeschadet § 5.2 verpflichtet sich der Lizenznehmer, alles zu unterlassen, was den Betrieb und die Funktionsweise der Software und das gedeihliche Miteinander der Endnutzer untereinander gefährdet oder stört. Es ist dem Lizenznehmer insbesondere untersagt, 

 

- beleidigende oder verleumderische Gegenstände/Inhalte zu verwenden, einzustellen zu veröffentlichen oder auf entsprechendes Material auf einer Drittwebseite zu verlinken, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere User, Mitarbeiter von Tweadio oder andere Personen oder Unternehmen betreffen,

 

- politische, sittenwidrige, pornografische, moralisch verwerfliche, anstößige, gewalttätige, Gewalt verherrlichende, sexistische, rechts- oder linksextreme Gegenstände/Inhalte oder gegen Gesetze, insbesondere Jugendschutzgesetze und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag, verstoßende Gegenstände/Inhalte zu verwenden, einzustellen, zu veröffentlichen oder auf entsprechendes Material auf einer Drittwebseite zu verlinken oder pornografische oder gegen Gesetze, insbesondere Jugendschutzgesetze, verstoßende Produkte zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben,

 

- gegen geltende Gesetze zu verstoßen oder zu Gesetzesverstößen aufzufordern oder auf entsprechende Beiträge zu verlinken,

 

- User unzumutbar (insbesondere durch Spam) zu belästigen (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, insbesondere, aber nicht ausschließlich durch den Versand von unaufgeforderten Nachrichten, Werbung oder zu sonstigen gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ohne rechtswirksame Einwilligung des Empfängers), 

 

- gesetzlich (z.B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Gegenstände/Inhalte anzubieten, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten, ohne dazu berechtigt zu sein (insbesondere dürfen keine offiziellen Produktfotos aus dem Internet verwendet werden), oder 

 

- wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern, einschließlich progressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramiden-Systeme),

 

- eine Abbildung einer anderen Person zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass eine schriftliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt.

 

- Vorsätzliche Falscheintragungen, die Verwendung oder Einstellung unzulässiger Inhalte oder Verstöße gegen vorbenannte Pflichten berechtigen Lizenzgeber zur fristlosen Kündigung. Lizenzgeber behält sich darüber hinaus die Geltendmachung weiterer rechtlicher Schritte und Schäden vor.

 

 

§ 6 Technischer Support

 

Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer im angemessenen und erforderlichen Rahmen während der üblichen Geschäftszeiten, außer an gesetzlichen Feiertagen, E-Mail Support im Hinblick auf die Software zur Verfügung.

 

§ 7 Laufzeit und Kündigung

 

Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit immer wieder automatisch um einen Monat, soweit nicht eine Partei einen Monat vor Vertragsende kündigt. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

§ 8 Gewährleistung

 

Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software gemäß den allgemein vorherrschenden Branchenstandards entwickelt wurde und bereitgestellt wird. Der Lizenznehmer muss wesentliche Mängel der Software schriftlich innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Entdeckung des Mangels durch den Lizenznehmer an den Lizenzgeber berichten. Bei einem Mangel wird der Lizenzgeber den Zugriff auf Ersatzsoftware innerhalb einer angemessenen Frist ermöglichen. Im Übrigen stehen dem Lizenznehmer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu

 

§ 9 Haftungsbeschränkung

 

Grundsätzlich ist jegliche Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen und der Lizenzgeber haftet nur unter den nachstehenden Bedingungen.

 

- Für Schadenersatzansprüche und Ersatz vergeblicher Aufwendungen ("Schadensersatzansprüche") wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten haftet der Lizenzgeber nur in den Fällen, in denen 

 

- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; 

 

- bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; 

 

- der Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, auf die sich der Lizenznehmer vernünftigerweise berufen kann und deren Verletzung die Erreichung des Vertrages gefährdet); 

 

- wo der Lizenzgeber eine ausdrückliche Beschaffenheitsgarantie übernommen hat; 

 

- von zwingender gesetzlicher Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, § 44a TKG; oder 

 

-    aufgrund sonstiger zwingender Haftung. 

 

9.1.    Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

 

9.2.    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Gesellschafter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder, Community Manager, Moderatoren, Unterstützer und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.

 

9.3.    Im größtmöglichen Umfang, der durch das geltende Recht erlaubt ist, wird die Software auf der Basis "as is" und "as available" zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Unterbrechungsfreiheit, Viren oder andere Mängel und Nichtverletzung.

 

9.4.    Bei Verlust von Inhalten oder Daten, auf die über die Software zugegriffen wird oder die über die Software hochgeladen werden, haftet der Lizenzgeber nur für die Aufwendungen, die für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wären, wenn der Lizenznehmer die Daten ordnungsgemäß und regelmäßig gesichert hätte. 

 

9.5.    Der Lizenzgeber greift auf sensible Login-Daten der Website zu und speichert diese im Rahmen seiner täglichen Arbeit. Obwohl wir alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um diese Daten zu schützen (einschließlich der Verwendung von Datenbank-Datenverschlüsselung), ist die Bereitstellung personenbezogener Daten, ob persönlich, telefonisch oder online, immer mit gewissen Risiken verbunden, und kein technisches System ist vollständig gegen Manipulation oder Sabotage gefeit. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen, die sich daraus ergeben, dass diese Daten abgefangen oder von unbefugten Dritten eingesehen werden können.

 

9.6.    Keine Partei haftet gegenüber der jeweils anderen für besondere, indirekte oder Folgeschäden, die der jeweils anderen aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software entstanden sind oder die diese diesbezüglich erlitten hat, gleich, ob aufgrund vertraglicher oder Delikthaftung oder anderer Haftung. Die Gesamthaftung des Lizenzgebers nach diesem Vertrag im Hinblick auf die Software ist unabhängig von dem Grund oder den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln auf die Summe der unter diesem Vertrag vom Lizenznehmer gezahlten Gebühren beschränkt.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

10.1.Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

 

10.2.Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien vereinbaren, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, welche den Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung entspricht. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre.

 

10.3.Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Un-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. 

 

 

 

Anlage 1: Separate Lizenzvereinbarungen mit Endnutzern

 

Die separate Lizenzvereinbarungen mit Endnutzern (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sind abrufbar unter: https://pinboards.io/abgnutzer

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AGBOBV10.2020

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